Am 23.02.2015 und am 02.03.2015 besuchte die Gerichtsvollzieherin Frau Christine Richter vom Amtsgericht Wolfratshausen die Mathias-von-Flurl-Schule in Straubing auf Einladung von Herrn Werner Winter und Herrn Wolfgang Boiger. Frau Richter referierte über die Regelbefugnisse und über das Aufgabenfeld einer Gerichtsvollzieherin vor vier Rechts-anwaltsklassen der Straubinger Berufsschule. Ausgehend vom Lehrplan für Rechtsanwaltsfachangestellte erklärte Sie theoretisch und praktisch das Vollstreckungsorgan „Gerichtsvollzieher“ im Rahmen der Zwangsvollstreckung als selbstständiges Organ der Rechtspflege. Frau Richter bezog sich auch in ihrem Vortrag auf prüfungsrelevante Themen, wie die Vermögensauskunft, Drittauskünfte, Vorpfändung und Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, welche mit großem Interesse von den Schülerinnen der Abschlussklassen verfolgt wurden. Diese Themen werden insbesondere im neuen Lehrplan, der im Schuljahr 2015/16 in Kraft tritt, eine wichtige Rolle spielen.
Ferner schilderte die Referentin den beruflichen Werdegang einer Gerichtsvollzieherin sowie die mitzubringenden Qualifikationen und Anforderungen eines Bewerbers für diese Tätigkeit. Sie betonte die selbstständige Stellung einer Gerichtsvollzieherin, welche besonders durch den § 802 b ZPO „Die Gerichtsvollzieherin soll in jeder Lage des Zwangsvollstreckung auf eine gütliche Erledigung bedacht sein“ zum Ausdruck kommt. Zum Schluss des Vortrags konnten die Schülerinnen noch Fragen an Frau Richter stellen, was auch rege genutzt wurde. Damit wurde das Ziel der Veranstaltung erreicht, nämlich die Kluft zwischen der Theorie und der Praxis im schwierigen Dschungel der deutschen Justiz zu verringern. Wir bedanken uns ganz herzlich auch im Namen unseres Schulleiters OStD Werner Kiese für den informativen Vortrag von Frau Richter und freuen uns auf einen Besuch im nächsten Schuljahr.
OStR Werner Winter und StD Wolfgang Boiger