Zu den einzelnen Formularen:
Abmeldung RU – Anmeldung Ethikunterricht
Religionsunterricht ist Pflichtfach an der Berufsschule. Nach Art. 46 Abs.4 BayEUG haben die Erziehungsberechtigten das Recht, ihre Kinder vom Religionsunterricht abzumelden. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres steht dieses Recht den Schülern selbst zu. Die Abmeldung erfolgt schriftlich und gilt für das laufende Schuljahr. Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sind verpflichtet, am Ethikunterricht teilzunehmen. (Art. 47 Abs. 1 BayEUG). Eine Abmeldung vom Religionsunterricht ist also zugleich die Anmeldung für den Ethikunterricht!
Formular Abmeldung RU – Anmeldung Ethikunterricht
Antrag auf Teilnahme am Kath./Evang. RU oder Ethikunterricht für Schülerinnen und Schüler mit orthodoxem Bekenntnis.
Der Religionsunterricht ist in Bayern konfessionell gebunden. Danach ist Orthodoxer Religionsunterricht (ORU) Pflichtfach für orthodoxe Schülerinnen und Schüler.
Kann der ORU weder schulintern noch als Sammelunterricht angeboten bzw. auch die Teilnahme an einem außerschulischen ORU nicht wahrgenommen werden, haben Schülerinnen und Schüler zwei Möglichkeiten:
1. Abmeldung vom Religionsunterricht und Teilnahme am Ethikunterricht (Formular Abmeldung RU – Anmeldung Ethikunterricht).
oder
2. Antrag auf Teilnahme am Kath. RU oder Evang. RU (Antrag auf Zustimmung der OBKD zum Besuch des Religionsunterrichts einer anderen Konfession).
Befreiung vom RU/Ethikunterricht
Weiterhin können sich Schüler auf Antrag von RU oder Ethik unter bestimmten Voraussetzungen komplett befreien lassen. (§ 20 (3) BaySchO, § 4 (2) BSO).
Die Antragsstellung ist aus Gründen der Unterrichtsplanung nur innerhalb der ersten zwei Unterrichtswochen möglich (§ 27 BaySchO)!
Falls mit dem Abschluss der Berufsschule der Erwerb des mittleren Schulabschlusses angestrebt wird, ist eine Befreiung im Pflichtfach Religion/Ethik nicht möglich.
Formular Befreiung vom RU/Ethikunterricht
Befreiung vom Sportunterricht
Ein Antrag auf andauernde Befreiung vom Sportunterricht für die Dauer eines Schuljahres oder für die gesamte Dauer des Besuchs der Berufsschule kann nur bearbeitet werden, wenn die Notwendigkeit der Freistellung entweder aufgrund eines (fach-)ärztlichen Attestes oder einer offensichtlichen Beeinträchtigung begründet ist.
Formular Befreiung vom Sportunterricht
Befreiung vom Deutschunterricht
Eine Befreiung vom Fach Deutsch ist nicht möglich, da dieses Unterrichtsfach in den Fachunterricht integriert ist.
Beurlaubung
Schülerinnen und Schüler können auf schriftlichen Antrag in begründeten Ausnahmefällen über die Klassenleiter vom Unterricht beurlaubt bzw. befreit werden. Der Antrag auf Beurlaubung/Befreiung aus betrieblichen Gründen erfolgt schriftlich vom Ausbildungsbetrieb über die Klassenleiter. Zuständig für die Entscheidung über Beurlaubungen/Befreiungen vom Berufsschulunterricht ist ausschließlich die Schulleiterin oder der Schulleiter (§20 (3) BaySchO, § 11 BSO).