Tätigkeit im Überblick
Industriekaufleute finden Beschäftigung in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche. Dort unterstützen und steuern sie betriebswirtschaftliche Abläufe, von der Auftragsanbahnung über die erforderlichen Beschaffungs- und Produktionsprozesse bis hin zum Kundenservice nach der Auftragsrealisierung.
In der Materialwirtschaft führen sie Angebotsvergleiche durch, sie verhandeln mit Lieferanten und betreuen die Warenannahme und ‑lagerung. Mit Blick auf die Produktionswirtschaft planen, steuern und überwachen sie die Herstellung von Waren oder Dienstleistungen und erstellen Auftragsbegleitpapiere.
Im Rahmen ihrer Zuständigkeiten im Verkauf erstellen die Industriekaufleute Kalkulationen sowie Preislisten und führen Verkaufsverhandlungen mit Kunden. Außerdem erarbeiten sie Marketingstrategien. In den Bereichen Rechnungswesen bzw. Finanzwirtschaft findet man sie ebenso wie im Personalwesen. Dort wirken sie bei der Personalbeschaffung bzw. ‑auswahl mit und planen den Personaleinsatz.
Einsatzgebiete sind darüber hinaus der Außendienst, die Logistik, das Controlling, die Investitionsplanung, der E-Commerce, das Supply Chain Management sowie der IT-Bereich.
Fachsprengel und Beschulung:
Stadt und Landkreis Straubing
Beschulung im Einzeltagesunterricht
Hinweis und Link zum Lehrplan:
Lehrplanrichtlinie für die Fachklassen Industriekaufmann/Industriekauffrau in Bayern (Juni 2024)
(aufsteigend ab SJ 2024/25)
Lehrplanrichtlinie für die Fachklassen Industriekaufmann/Industriekauffrau in Bayern (vom 11.07.2002)
(auslaufend gültig bis Ende SJ 2025/2026)
Pädagogische Ziele:
Im Unterricht der Industriekaufleute legt man großen Wert auf Prozess-, Team- und Projektorientierung. Daneben stellt der Einsatz des ERP-Programms SAP in den Bereichen „Stammdatenverwaltung“, „Beschaffung“ und „Vertrieb“ großen Praxisbezug her. Der Unterricht ist ausgerichtet auf:
- ein Modellunternehmen
- komplexe Handlungssituationen
- Methodenvielfalt und
- Praxisorientierung
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Prüfung im Überblick:
Prüfungsbereiche | Dauer | Methode | Gewichtung | |
---|---|---|---|---|
Zwischenprüfung i. d. R. nach der Hälfte der Ausbildungszeit | Inhalte des 1. Ausbildungsjahres | 90 Min. | schriftlich; gebunden | lediglich Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung |
Abschlussprüfung: am Ende der Ausbildung | Geschäftsprozesse | 180 Min. | schriftlich; ungebundene Aufgaben (1. Prüfungstag) | 40% |
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle | 90 Min. | schriftlich; gebundene und ungebundene Aufgaben (2. Prüfungstag) | 20% | |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Min. | schriftlich; gebundene und ungebundene Aufgaben (2. Prüfungstag) | 10% | |
Fachaufgabe aus dem Einsatzgebiet | 30 Min. | mündlich; fallbezogenes Fachgespräch Reportvariante | 30% |
Zum 1. August 2024 tritt die Neuordnung des Ausbildungsberufs „Industriekaufmann/Industriekauffrau“ in Kraft.
Eckdaten zum modernisierten Berufsbild:
Titel: | Industriekaufmann/-frau |
Ausbildungsdauer: | 3 Jahre (36 Monate) |
Aufbau des Berufes: | Monoberuf mit Einsatzgebieten |
Betriebliche Ausbildungsinhalte: | Mindestinhalte lt. Ausbildungsrahmenplan |
Schulische Ausbildungsinhalte: | 13 Lernfelder lt. Rahmenlehrplan der KMK |
Abschlussprüfung: | gestreckte Prüfung (bestehend aus Teil 1 und Teil 2) |
Die Prüfungsbereiche im Überblick:
Prüfungsbereich | Dauer | Methode | Gewichtung |
---|---|---|---|
Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung | |||
Leistungserstellung, Logistik, Beschaffung und Buchhaltung | 90 Min. | schriftlich zu bearbeitende Aufgaben | 25 % |
Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung | |||
Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kfm. Steuerung und Kontrolle | 150 Min. | schriftlich zu bearbeitende Aufgaben | 35 % |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Min. | schriftlich zu bearbeitende Aufgaben | 10 % |
Fachaufgabe im Einsatzgebiet | 30 Min. | Fachaufgabe inkl. Dokumentation, Präsentation und Fachgespräch | 30 % |
Bestehensregelung
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.
Die vollständigen Formulierungen zur gestreckten Abschlussprüfung sowie zu deren Bestehen sind der Ausbildungsordnung (Link unten) zu entnehmen. Darin findet sich auch das Tätigkeitsprofil (Berufsbildpositionen) des modernisierten Ausbildungsberufs.
regelungstext.pdf (bund.de) (Ausbildungsordnung)
Weitere Informationen siehe Industrie- und Handelskammer für Niederbayern bzw. Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz.
https://www.ihk.de/niederbayern/
https://www.hwkno.de/
Zusatzqualifikationen:
Fortbildungsprüfung „Berufsspezialist für fremdsprachige Kommunikation“
Englisch-Zertifikat
ICDL
Weiterführende Links:
(Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.12.2023)
Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen
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