Neuordnung des Ausbildungsberufs „Steuerfachangestellter“ vorgestellt
Im Ausbildungsberuf „Steuerfachangestellter“ wird derzeit noch gemäß dem im Jahr 2001 eingeführten Lehrplan unterrichtet. Dies soll sich zum Schuljahr 2023/2024 ändern. Im Frühjahr 2022 hat die Bundesrahmenlehrplankommission (mit Vertretern von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Schulen) der 16 Bundesländer die Neuordnung verabschiedet. Zeitgleich mit der Verabschiedung dieses Rahmenlehrplans wurde in Bayern eine Kommission unter Leitung des Kultusministeriums