Vor genau 25 Jahren hat Steuerberater Ingbert Griesbauer in Straubing eine Steuerkanzlei gegründet. Was sich seitdem nicht verändert hat: seine Begeisterung und Leidenschaft für den Beruf, die bei seinem Besuch an der Mathias-von-Flurl-Schule mehr als deutlich wurde. Verändert hat sich hingegen die Größe der Kanzlei. Gestartet mit einem Partner ist die „Steuercompany“ mittlerweile auf 70 Personen und somit zur größten Steuerkanzlei in Ostbayern angewachsen. Das besondere dabei: 60% der Mitarbeiter sind jünger als 35 Jahre. Eine der Besonderheiten: Die Mandanten werden nicht klassischen Abteilungen wie Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss etc. zugeordnet, sondern Fachabteilungen, die sich z.B. auf Private Tax, Tierärzte, Mittelständler, Zahnärzte etc. spezialisiert haben.
Im Rahmen seines Vortrags in der Fachklasse für Steuerfachangestellte (ST12) widmete sich Griesbauer zunächst dem Bereich Umsatzsteuer. Er schilderte anschaulich die Problematik von PKW im Sonderbetriebsvermögen und ging insbesondere auf den unterschiedlichen VST-Abzug bei Human- und Tiermedizinern und den Begriff des umsatzsteuerrechtlichen Unternehmers ein.
Aus dem Bereich Rechnungswesen griff Griesbauer die steuerliche Förderung von Denkmalen heraus. Er zeigte die erhöhten Abschreibungsmöglichkeiten gemäß §7 i EStG auf, die es möglich machen, die Investitionskosten bei einer Denkmalsanierung innerhalb von 12 Jahren komplett abzuschreiben.
Den Kern des Vortrags bildete der Bereich Einkommensteuer und hier zunächst die Bildung von Kapitalkonten bei Personengesellschaften. Kapitalkonten sind der Anteil am Eigenkapital, das dem jeweiligen Gesellschafter gehört und begründen sein Recht auf Gewinnentnahme. Problematisch wird es, wenn Gesellschafter während des Jahres unterschiedlich hohe Entnahmen durchführen. Um diese Probleme frühzeitig zu erkennen ist die Kommunikation mit dem Mandanten ebenso wichtig, wie das Protokollieren der besprochenen Vorgehensweise.
Um am Jahresende Steuern zu sparen, kann es sinnvoll sein, private Krankenversicherungsbeiträge vorauszubezahlen. Nach einer Klage und dem anschließenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind seit 2010 Beiträge zu privaten Kranken- und Pflegeversicherungen unbegrenzt als Vorsorgeaufwand abziehbar. Es kann also sinnvoll sein, am Ende des Jahres (bei einem hohen prognostizierten Gewinn) Krankenversicherungsbeiträge für bis zu drei Jahre vorauszuzahlen. Da auch in den dann folgenden Jahren immer der steuerliche Sockelbetrag an Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden darf, bietet sich ein Steuervorteil von einigen tausend Euro.
Klassenleiter StR Michael Hien dankte Herrn Griesbauer für sein Kommen mit einem Glas „Mathias-von-Flurl-Schule-Honig“ vom Gut Eglsee. Er freute sich bereits auf die Fortsetzung der Reihe „Steuerberatung aus der Praxis“ in den nächsten Wochen und lud Ingbert Griesbauer herzlich ein, wiederzukommen.
Michael Hien, StR
Das Bild zeigt: Steuerberater Ingbert Griesbauer (links) und Klassenleiter Michael Hien (rechts) mit der Klassensprecherin der Klasse ST12, Tamara Pfügl.